Das Mietrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern auf der einen Seite und Mietern auf der anderen Seite. Auseinandersetzungen ergeben sich häufig bei Fragen betreffend die fällige Mietzahlung, die berechtigte Mietminderung bei Mängeln, die Abrechnung von Nebenkosten oder die Kündigung des Mietverhältnisses nebst Räumung und Übergabe der Mietsache.

Wir vertreten kompetent sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen im Rahmen  der Beratung, der außergerichtlichen Korrespondenz und auch im Zivilprozess vor den zuständigen Gerichten.

Wegen der oft unübersichtlichen Rechtslage und der im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten oft abgekürzten Fristen zur Geltendmachung der Rechte empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat in Mietangelegenheiten einzuholen.